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Dienstag, 18.08.2026

EU-Richtlinie für Entgelttransparenz nicht fristgerecht umgesetzt

Die EU-Richtlinie für Entgelttransparenz (sog. EU-Entgelttransparenzrichtlinie) ist seit dem 07.06.2026 für alle europäischen Mitgliedstaaten verpflichtend. Ziel ist es, die Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen aufzudecken, zu verhindern und bestehende Unterschiede abzubauen. Des Weiteren soll Transparenz über Gehaltsstrukturen geschaffen werden.

In Deutschland erfordert diese Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 eine Weiterentwicklung bzw. Änderung des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Jedoch konnte diese Umsetzung nicht fristgerecht erfüllt werden.

Daher sollen die neuen Regeln erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

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